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Lösungen auch für E-Fahrzeuge notwendig Kraftstoffverbrauch wird mittels fahrzeuginterner Überwachungseinrichtung (OBFCM) dokumentiert

Seit 1. Januar 2020 müssen neu typgenehmigte Pkw-Modelle (Klasse M1) verpflichtend mit der sog. OBFCM-Einrichtung (OnBoard Fuel Consumption Monitoring) ausgerüstet sein. Für die Erstzulassung von neuen Pkw ist dies seit 1. Januar 2021 verbindlich vorgeschrieben. Das bedeutet, dass sowohl der Kraftstoffverbrauch als auch der Stromverbrauch (bei Plug-In-Hybriden) gemessen und über die gesamte Lebensdauer im Fahrzeug gespeichert werden muss. Die Daten...
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